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BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90 |
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- Wolters Kluwer
Klage einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Bundeserziehungsgeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Besitz einer dauernden Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
In diesem Zeitraum hatte die Klägerin weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes: Der Senat hat bereits in seinem og Urteil vom 27. September 1990 (vgl zuvor schon BSGE 65, 261, 26 f [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7933 § 1 Nr. 7; zu der hier vorliegenden Fallgestaltung der Einreise wegen Familiennachzuges s Urteile vom 28. November 1990 - 4 REg 9/90 - und vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 10/90), im einzelnen dargelegt, daß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG - abgesehen von hier nicht einschlägigen Spezialregelungen zB in § 1 Abs. 2 und 4 BErzGG - alle Personen ungeachtet ihrer (deutschen oder ausländischen) Staatsangehörigkeit von der Begünstigung durch Bundeserziehungsgeld ausschließt, die entweder den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse tatsächlich (faktisch) im Ausland haben oder aber deren uU ausschließliches und zeitlich andauerndes Wohnen bzw Verweilen im Inland von der Rechtsordnung materiell-rechtlich nur als vorübergehend, auf Beendigung angelegt und somit rechtlich nur als nicht beständig gebilligt wird.Hält sich ein Erziehender - wie hier die Klägerin - langdauernd im Inland auf, ist in Rechnung zu stellen, daß er als ausländischer Staatsbürger grundsätzlich unter Schutz und Fürsorge (Personalhoheit) seines Heimatsstaates steht und jederzeit nach freiem Willen das Recht ausüben kann, dorthin zurückzukehren, ferner, daß - außer bei anerkannten Asylberechtigten (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes -GG-; dazu: BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7933 § 1 Nr. 7) - sein Inlandsaufenthalt nach materiellem Ausländerrecht (§ 2 Ausländergesetz - AuslG) solange unberechtigt bzw nicht als dauerhaft gebilligt ist, bis ihm eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsberechtigung; ab 1. Januar 1991 auch eine Aufenthaltsbefugnis) erteilt wird, die sein andauerndes Verweilen im Inland erlaubt.
- BSG, 28.02.1991 - 4 REg 47/89
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
Diese Anfügung des Satzes 2 enthält keine inhaltliche Änderung des bis dahin geltenden Rechts, sondern eine Klarstellung, uU sogar eine authentische Interpretation des seit dem 1. Januar 1986 anzuwendenden Rechts (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 27. September 1990 - 4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen; zuletzt Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 REg 47/89; BT-Drucks 11/4767 S 2). - BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89
Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
Diese Anfügung des Satzes 2 enthält keine inhaltliche Änderung des bis dahin geltenden Rechts, sondern eine Klarstellung, uU sogar eine authentische Interpretation des seit dem 1. Januar 1986 anzuwendenden Rechts (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 27. September 1990 - 4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen; zuletzt Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 REg 47/89; BT-Drucks 11/4767 S 2).
- BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90
Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei …
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
In diesem Zeitraum hatte die Klägerin weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes: Der Senat hat bereits in seinem og Urteil vom 27. September 1990 (…vgl zuvor schon BSGE 65, 261, 26 f [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7933 § 1 Nr. 7; zu der hier vorliegenden Fallgestaltung der Einreise wegen Familiennachzuges s Urteile vom 28. November 1990 - 4 REg 9/90 - und vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 10/90), im einzelnen dargelegt, daß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG - abgesehen von hier nicht einschlägigen Spezialregelungen zB in § 1 Abs. 2 und 4 BErzGG - alle Personen ungeachtet ihrer (deutschen oder ausländischen) Staatsangehörigkeit von der Begünstigung durch Bundeserziehungsgeld ausschließt, die entweder den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse tatsächlich (faktisch) im Ausland haben oder aber deren uU ausschließliches und zeitlich andauerndes Wohnen bzw Verweilen im Inland von der Rechtsordnung materiell-rechtlich nur als vorübergehend, auf Beendigung angelegt und somit rechtlich nur als nicht beständig gebilligt wird. - BSG, 28.11.1990 - 4 REg 9/90
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
In diesem Zeitraum hatte die Klägerin weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes: Der Senat hat bereits in seinem og Urteil vom 27. September 1990 (…vgl zuvor schon BSGE 65, 261, 26 f [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7933 § 1 Nr. 7; zu der hier vorliegenden Fallgestaltung der Einreise wegen Familiennachzuges s Urteile vom 28. November 1990 - 4 REg 9/90 - und vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 10/90), im einzelnen dargelegt, daß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG - abgesehen von hier nicht einschlägigen Spezialregelungen zB in § 1 Abs. 2 und 4 BErzGG - alle Personen ungeachtet ihrer (deutschen oder ausländischen) Staatsangehörigkeit von der Begünstigung durch Bundeserziehungsgeld ausschließt, die entweder den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse tatsächlich (faktisch) im Ausland haben oder aber deren uU ausschließliches und zeitlich andauerndes Wohnen bzw Verweilen im Inland von der Rechtsordnung materiell-rechtlich nur als vorübergehend, auf Beendigung angelegt und somit rechtlich nur als nicht beständig gebilligt wird. - BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke - …
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - DÖV 1990, 570 mwN).
- BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91
Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (…BSGE 65, 261 = SozR 7833 § 1 Nr. 7;… BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2;… E 67, 238 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1;… Urteil vom 28. November 1990 - 4 REg 17/89 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 3; Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 7/89, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1991 <1 BvR 300/91>; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 REg 47/89; Urteil vom 21. März 1991 - 4 REg 21/89; Urteile vom 30. April 1991 - 4 REg 14/90 und 4 REg 52/89 sowie 4 REg 13/90) erfüllt ein Asylbewerber nur dann die Anspruchsvoraussetzungen iS von § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG (seit dem 1. Juli 1989: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BErzGG), dh hat er nur dann Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn verbindlich festgestellt ist, daß er in der Zeit, für die er Erziehungsgeld begehrt, unter dem Schutz von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) stand. - BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 12/90
Anspruchsvoraussetzungen eines Ausländers für die Gewährung von Erziehungsgeld - …
Der später zuständig gewordene 4. Senat hat dies fortentwickelt und klargestellt, daß es nicht auf die bisherige tatsächliche Aufenthaltsdauer und eine Prognose über die weitere tatsächliche Dauer des Aufenthalts ankomme, sondern auf einen nicht nur vorübergehend rechtlich gesicherten Aufenthalt während des in Betracht kommenden Leistungszeitraums (…vgl BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7;… SozR 3-7833 § 1 Nrn 1, 2 und 3; Urteile vom 30. April 1991 - 4 REg 13/90 und 4 REg 14/90 -). - BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 25/91
Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Erziehungsgeld - Besitz einer …
Dies hat der früher für Angelegenheiten des BErzGG zuständige 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) wiederholt entschieden (…vgl BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7;… BSGE 67, 238 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1;… BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 und SozR 3-7833 § 1 Nr. 3 sowie Urteile vom 30. April 1991, 4 REg 13/90 und 14/90).